Die
neue Basisrente
Garantiert und lebenslang |
|
Vorsorgen
– schön und gut. Aber ist mein Geld auch sicher angelegt? Aktien-,
Fonds- und selbst Immobilienbesitzer müssen mit Wertschwankungen
ihrer Vermögen rechnen. Doch eine vorausschauende Altersvorsorge
muss Sicherheit garantieren, forderte die vom Öknonomen Bert Rürup
geleitete Kommission zur Reform der Alterseinkünfte. Die nach ihm
benannte neue private Basisrente wird somit nur gefördert, wenn sie
verschiedene Kriterien erfüllt.. Das angesparte Kapital darf nicht
auf einmal ausgezahlt werden, sondern nur als monatliche, lebenslange
Rente. Die Zahlungen dürfen erst vom 60. Lebensjahr fließen.
Die Verträge dürfen nicht beliehen oder verkauft werden. Wenn
der Rentenbezieher stirbt, haben Hinterbliebene (Ehepartner und Kinder
vor oder in der Ausbildung) einen gewissen Schutz. Damit gelten für
diese neue private Basisrente im Prinzip die gleichen Kriterien wie für
die gesetzliche Altersversorgung. Wer seine Angehörigen darüber
hinaus absichern will, kann zusätzlich eine Risiko-Lebensversicherung
abschließen. Erfüllt ein Vertrag diese Kriterien, dann wird
die neue Basisrente in der staatlichen Förderung den gesetzlichen
Renten gleichgestellt. Das bedeutet: Ab dem kommenden Jahr können
Vorsorge-Sparer ihre Aufwendungen für die gesetzliche und die private
Rente teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Förderung
wird über viele Jahre stufenweise angehoben. Zunächst können
60 Prozent der Aufwendungen bis zum Betrag von 12.000 Euro bei Alleinstehenden
und 24.000 Euro bei Verheirateten abgesetzt werden. Der als Sonderausgaben
abzugsfähige Anteil erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte.
Ab 2025 sind 100 Prozent der Aufwendungen von der Steuer absetzbar. Die
Obergrenze wird dann bei 20.000 (Verheiratete: 40.000) Euro liegen. Dafür
werden auch die aus den Verträgen gezahlten Renten – wie die
gesetzlichen Leistungen ebenfalls – mehr und mehr steuerpflichtig.
Leistungen, die ab 2040 gezahlt werden, sind voll zu versteuern. Im Übrigen
werden auch sonstige private Rentenversicherungen künftig steuerlich
besser gestellt. Zu versteuern ist der so genannte Ertragsanteil. Bislang
müssen Versicherte, wenn sie mit 65 Jahren die erste Auszahlung aus
einem privaten Rentenvertrag erhalten, 27 Prozent der Summe versteuern.
Der Satz wird gesenkt, sogar für schon abgeschlossenen Verträge.
Künftig ist nur noch ein Ertragsanteil von 18 Prozent zu versteuern.
|