Die neue Basisrente
Garantiert und lebenslang
 

Vorsorgen – schön und gut. Aber ist mein Geld auch sicher angelegt? Aktien-, Fonds- und selbst Immobilienbesitzer müssen mit Wertschwankungen ihrer Vermögen rechnen. Doch eine vorausschauende Altersvorsorge muss Sicherheit garantieren, forderte die vom Öknonomen Bert Rürup geleitete Kommission zur Reform der Alterseinkünfte. Die nach ihm benannte neue private Basisrente wird somit nur gefördert, wenn sie verschiedene Kriterien erfüllt.. Das angesparte Kapital darf nicht auf einmal ausgezahlt werden, sondern nur als monatliche, lebenslange Rente. Die Zahlungen dürfen erst vom 60. Lebensjahr fließen. Die Verträge dürfen nicht beliehen oder verkauft werden. Wenn der Rentenbezieher stirbt, haben Hinterbliebene (Ehepartner und Kinder vor oder in der Ausbildung) einen gewissen Schutz. Damit gelten für diese neue private Basisrente im Prinzip die gleichen Kriterien wie für die gesetzliche Altersversorgung. Wer seine Angehörigen darüber hinaus absichern will, kann zusätzlich eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Erfüllt ein Vertrag diese Kriterien, dann wird die neue Basisrente in der staatlichen Förderung den gesetzlichen Renten gleichgestellt. Das bedeutet: Ab dem kommenden Jahr können Vorsorge-Sparer ihre Aufwendungen für die gesetzliche und die private Rente teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Förderung wird über viele Jahre stufenweise angehoben. Zunächst können 60 Prozent der Aufwendungen bis zum Betrag von 12.000 Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Verheirateten abgesetzt werden. Der als Sonderausgaben abzugsfähige Anteil erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2025 sind 100 Prozent der Aufwendungen von der Steuer absetzbar. Die Obergrenze wird dann bei 20.000 (Verheiratete: 40.000) Euro liegen. Dafür werden auch die aus den Verträgen gezahlten Renten – wie die gesetzlichen Leistungen ebenfalls – mehr und mehr steuerpflichtig. Leistungen, die ab 2040 gezahlt werden, sind voll zu versteuern. Im Übrigen werden auch sonstige private Rentenversicherungen künftig steuerlich besser gestellt. Zu versteuern ist der so genannte Ertragsanteil. Bislang müssen Versicherte, wenn sie mit 65 Jahren die erste Auszahlung aus einem privaten Rentenvertrag erhalten, 27 Prozent der Summe versteuern. Der Satz wird gesenkt, sogar für schon abgeschlossenen Verträge. Künftig ist nur noch ein Ertragsanteil von 18 Prozent zu versteuern.