Schutzschilde
gegen Risiken
Berufsunfähigkeit, Unfälle: Wenn das Schicksal zuschlägt
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Leider birgt das Leben jede Menge Risiken, und leider
trifft es nicht immer nur die anderen. Tod, Unfall und Berufsunfähigkeit
sind so genannte biometrische Risiken, die mit einer Lebensversicherung
abgesichert werden können. Mit ihnen lassen sich auch Hinterbliebene
absichern.
Die Rentenreform 2001 hat auch Einschnitte bei den gesetzlichen Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrenten gebracht. Beide Renten wurden durch
die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Wer vor 1961 geboren ist, hat noch
einen gewissen – allerdings gekürzten – Schutz über
die gesetzliche Rentenversicherung, wenn er seinen erlernten Beruf nicht
mehr ausüben kann. Jüngere hingegen können in solchen Fällen
auf jede andere Berufstätigkeit verwiesen werden. Ein Industriekaufmann
beispielsweise bekäme keine Rente, wenn er noch als Nachtwächter
arbeiten kann. Die volle Rente bekommt man nur noch, wenn man weniger
als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Wer bis zu sechs Stunden arbeiten
kann, erhält die halbe Rente.
Gesetzliche
Absicherung reicht nicht aus
Ob vor oder nach 1961 geboren: Die gesetzliche Absicherung reicht bei
weitem nicht aus, den Lebensstandard zu sichern. Viele Menschen haben
darüber hinaus nur wenig in die Kassen einbezahlt, haben sich vielleicht
selbstständig gemacht – und stehen heute so gut wie ohne Schutz
da. Nur wer sich zusätzlich privat absichert, kann diese –
natürlich hoffentlich nie entstehenden – Lücken füllen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert eine monatliche
Rente für die Zeit des Arbeitsausfalls, sogar – falls nötig
– bis zum Eintritt in den Ruhestand. Wenn eine ausreichend hohe
Berufsunfähigkeitsrente vereinbart wurde, bleibt der bisherige Lebensstandard
weitestgehend erhalten. Wer eine Lebens- oder eine Rentenversicherung
abschließt, kann diese mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
versehen. Damit kann der Versicherte seine Altersvorsorge auch im Notfall
planmäßig fortsetzen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt
die Beiträge und sichert damit auch die späteren Leistungen
aus der privaten Altersvorsorge. Unfälle stellen ein weiteres hohes
Risiko dar. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind Arbeitnehmer
durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Passiert das
Unglück allerdings zu Hause, auf einer Urlaubsreise oder sonst irgendwo,
trägt der Betroffene – sofern er keinen entsprechenden privaten
Versicherungsschutz hat – die finanziellen Folgen allein. Fast jeder
zweite Unfall geschieht zu Hause oder in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung
ergänzt also die gesetzliche Vorsorge, aber auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Denn der Schutz gilt unabhängig davon, ob man noch arbeiten kann
oder nicht. Man kann damit zum Beispiel Folgekosten eines Unfalls absichern:
Vielleicht müssen Wohnung oder Auto behindertengerecht umgerüstet
werden. Beispiel: Ein Büroangestellter ist durch einen Unfall gehbehindert.
Seinen Beruf kann er aber weiter ausüben. Er erhält also keine
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesem Falle
zahlt hingegen die private Unfallversicherung, da seine körperliche
Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Besonders interessant
ist eine Unfallversicherung für Familien: Kinder oder nicht berufstätige
Partner sind mit abgesichert.
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