Schutzschilde gegen Risiken
Berufsunfähigkeit, Unfälle: Wenn das Schicksal zuschlägt

Leider birgt das Leben jede Menge Risiken, und leider trifft es nicht immer nur die anderen. Tod, Unfall und Berufsunfähigkeit sind so genannte biometrische Risiken, die mit einer Lebensversicherung abgesichert werden können. Mit ihnen lassen sich auch Hinterbliebene absichern.
Die Rentenreform 2001 hat auch Einschnitte bei den gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten gebracht. Beide Renten wurden durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Wer vor 1961 geboren ist, hat noch einen gewissen – allerdings gekürzten – Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung, wenn er seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Jüngere hingegen können in solchen Fällen auf jede andere Berufstätigkeit verwiesen werden. Ein Industriekaufmann beispielsweise bekäme keine Rente, wenn er noch als Nachtwächter arbeiten kann. Die volle Rente bekommt man nur noch, wenn man weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Wer bis zu sechs Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Rente.

Gesetzliche Absicherung reicht nicht aus
Ob vor oder nach 1961 geboren: Die gesetzliche Absicherung reicht bei weitem nicht aus, den Lebensstandard zu sichern. Viele Menschen haben darüber hinaus nur wenig in die Kassen einbezahlt, haben sich vielleicht selbstständig gemacht – und stehen heute so gut wie ohne Schutz da. Nur wer sich zusätzlich privat absichert, kann diese – natürlich hoffentlich nie entstehenden – Lücken füllen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert eine monatliche Rente für die Zeit des Arbeitsausfalls, sogar – falls nötig – bis zum Eintritt in den Ruhestand. Wenn eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbart wurde, bleibt der bisherige Lebensstandard weitestgehend erhalten. Wer eine Lebens- oder eine Rentenversicherung abschließt, kann diese mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung versehen. Damit kann der Versicherte seine Altersvorsorge auch im Notfall planmäßig fortsetzen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt die Beiträge und sichert damit auch die späteren Leistungen aus der privaten Altersvorsorge. Unfälle stellen ein weiteres hohes Risiko dar. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Passiert das Unglück allerdings zu Hause, auf einer Urlaubsreise oder sonst irgendwo, trägt der Betroffene – sofern er keinen entsprechenden privaten Versicherungsschutz hat – die finanziellen Folgen allein. Fast jeder zweite Unfall geschieht zu Hause oder in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung ergänzt also die gesetzliche Vorsorge, aber auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn der Schutz gilt unabhängig davon, ob man noch arbeiten kann oder nicht. Man kann damit zum Beispiel Folgekosten eines Unfalls absichern: Vielleicht müssen Wohnung oder Auto behindertengerecht umgerüstet werden. Beispiel: Ein Büroangestellter ist durch einen Unfall gehbehindert. Seinen Beruf kann er aber weiter ausüben. Er erhält also keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesem Falle zahlt hingegen die private Unfallversicherung, da seine körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Besonders interessant ist eine Unfallversicherung für Familien: Kinder oder nicht berufstätige Partner sind mit abgesichert.