Lebensversicherungen:
Was Sie wissen müssen

Wenn Meinungsforscher nach sinnvollen Ergänzungen zur gesetzlichen Rente fragen, werden Lebensversicherungen meist zuerst genannt. In Sachen privater Vorsorge steht die Sicherheit bei den Deutschen offenbar an erster Stelle. Lebensversicherungen kommen diesem Wunsch entgegen; sie bieten zusätzlich garantierte Zinsleistungen und – als Rentenversicherungen – eine lebenslange Vorsorge. Darüber hinaus können sie Berufsunfähigkeitskomponenten enthalten. Zudem lassen sich Angehörige finanziell absichern. Experten empfehlen daher eine Lebensversicherung als Basis für die Altersvorsorge. Und wer bis Jahresende 04 eine Kapitallebensversicherung abschließt, genießt noch die steuerfreie Auszahlung. Die Versicherer bieten vielfältige Verträge an, die sich aber im Prinzip in fünf Gruppen ordnen lassen.

Risiko-Lebensversicherung
Sie eignet sich vor allem für junge Familien mit knapper Kasse. Stößt dem Versicherungsnehmer etwas zu, fällt die Familie nicht in ein finanzielles Loch. Insbesondere in den beruflichen Anfangsjahren füllt dieser Schutz eine Lücke: Berufseinsteiger haben erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Auch Häuslebauer wählen gerne diese Form der Absicherung, um im Todesfalle des Ernährers nicht von einer Zwangsversteigerung zu stehen. Eine Risikolebensversicherung garantiert für geringe Beiträge hohen Schutz. Ein 30-Jähriger kann beispielsweise für einen Monatsbeitrag von 25 Euro seiner Familie einen Betrag von 100.000 Euro im Todesfalle sichern. Bei dieser Versicherungsform wird kein Kapital gebildet. Eine spätere Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung ist aber möglich.

Kapital-Lebensversicherung
Wer seine Familie absichern und gleichzeitig einen Grundstein zur Altersvorsorge legen will, greiftgerne zur Kapitallebensversicherung. Sparer schätzen die Sicherheit der Anlageform: Mindestverzinsung auf die Sparanteile und garantierte Kapitalleistung bei Fälligkeit. Bestehende Verträge und solche, die bis Ende Dez. 04 abgeschlossen werden, profitieren zudem von der Steuerbefreiung. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen werden, sind die Erträge (also die Differenz zwischen ausgezahlter Summe und gezahlten Beiträgen) zu versteuern. Allerdings müssen sie nur zu 50 Prozent versteuert werden, wenn sie verschiedene Kriterien erfüllen. Die Auszahlung darf erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen und der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben.

Fondsgebundene Lebensversicherung
Ähnlich wie eine Kapitallebensversicherung schlägt dieser Typus zwei Fliegen mit einer Klappe: Risiken werden abgesichert, und für die Altersvorsorge wird Kapital gebildet. Die vereinbarte Todesfallleistung ist garantiert. Der Sparanteil des Beitrags wird in Investmentfonds (Aktien, Rentenpapiere, Immobilien) angelegt. Die Erträge sind dabei nicht garantiert. Der Anleger kann bei Fälligkeit am Ende der Laufzeit hohe Gewinne einstreichen, aber er muss auch Verlustrisiken einkalkulieren können. Die Beiträge sind nicht als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, aber für die Besteuerung gelten dieselben Bestimmungen wie für die Kapitallebensversicherungen. Der Kapitalwert beider Versicherungstypen kann je nach Vertrag am Ende der Laufzeit in einer Summe oder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt werden.

Private Rentenversicherung
Wer keine Versorgungsansprüche von Angehörigen absichern muss, kann mit einer Rentenversicherung seine Altersvorsorge auf ein solides Fundament stellen. Der Kunde kann wählen, ob er später das Kapital auf einmal bekommen möchte oder lieber als monatliche Rente. In diesem Falle wird sie lebenslang gezahlt. Das Kapital für diese Rente wird angespart. Es kann aber auch kurz vor Rentenbeginn in einer Summe einbezahlt werden. Einige Versicherte wählen gerne diese Form zum Beispiel nach Erhalt einer Erbschaft oder einer Abfindung. Die „Sofortrente“ startet gleich anschließend. Die private Rentenversicherung ist aus steuerlichen Gründen interessanter geworden. Bislang muss der Ruheständler (ab dem 65. Lebensjahr) den Ertragsanteil, also 27 Prozent seiner privaten Rente versteuern, ab 2005 sind es nur noch 18 Prozent.

Fondsgebundene Rentenversicherung
Die „Schwester“ der privaten Rentenversicherung basiert auf Investmentfonds. In diese fließen die Sparanteile. Die Fonds werden als Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investiert wird das Kapital zum Beispiel in Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Die spätere Rentenhöhe wird nicht garantiert, denn sie hängt davon ab, wie sich der Wert des investierten Kapitals entwickelt. Laufen die Fonds gut, wird auch die Rentenzahlung höher sein. Doch es müssen auch Verluste einkalkuliert werden. Aber ab dem Beginn der Rentenzahlung ist die monatliche Rente, die zum Ablaufzeitpunkt des Vertrages festgelegt wird, garantiert. Wer den Abschluss einer solchen Versicherung erwägt, sollte vorher seine Risikoneigung abschätzen.