Wenn Meinungsforscher
nach sinnvollen Ergänzungen zur gesetzlichen Rente fragen, werden
Lebensversicherungen meist zuerst genannt. In Sachen privater Vorsorge
steht die Sicherheit bei den Deutschen offenbar an erster Stelle. Lebensversicherungen
kommen diesem Wunsch entgegen; sie bieten zusätzlich garantierte
Zinsleistungen und – als Rentenversicherungen – eine lebenslange
Vorsorge. Darüber hinaus können sie Berufsunfähigkeitskomponenten
enthalten. Zudem lassen sich Angehörige finanziell absichern. Experten
empfehlen daher eine Lebensversicherung als Basis für die Altersvorsorge.
Und wer bis Jahresende 04 eine Kapitallebensversicherung abschließt,
genießt noch die steuerfreie Auszahlung. Die Versicherer bieten
vielfältige Verträge an, die sich aber im Prinzip in fünf
Gruppen ordnen lassen.
Risiko-Lebensversicherung
Sie eignet sich vor allem für junge Familien mit knapper Kasse. Stößt
dem Versicherungsnehmer etwas zu, fällt die Familie nicht in ein
finanzielles Loch. Insbesondere in den beruflichen Anfangsjahren füllt
dieser Schutz eine Lücke: Berufseinsteiger haben erst nach fünf
Jahren einen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Auch Häuslebauer
wählen gerne diese Form der Absicherung, um im Todesfalle des Ernährers
nicht von einer Zwangsversteigerung zu stehen. Eine Risikolebensversicherung
garantiert für geringe Beiträge hohen Schutz. Ein 30-Jähriger
kann beispielsweise für einen Monatsbeitrag von 25 Euro seiner Familie
einen Betrag von 100.000 Euro im Todesfalle sichern. Bei dieser Versicherungsform
wird kein Kapital gebildet. Eine spätere Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung
ist aber möglich.
Kapital-Lebensversicherung
Wer seine Familie absichern und gleichzeitig einen Grundstein zur Altersvorsorge
legen will, greiftgerne zur Kapitallebensversicherung. Sparer schätzen
die Sicherheit der Anlageform: Mindestverzinsung auf die Sparanteile und
garantierte Kapitalleistung bei Fälligkeit. Bestehende Verträge
und solche, die bis Ende Dez. 04 abgeschlossen werden, profitieren zudem
von der Steuerbefreiung. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen
werden, sind die Erträge (also die Differenz zwischen ausgezahlter
Summe und gezahlten Beiträgen) zu versteuern. Allerdings müssen
sie nur zu 50 Prozent versteuert werden, wenn sie verschiedene Kriterien
erfüllen. Die Auszahlung darf erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen
und der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Ähnlich wie eine Kapitallebensversicherung schlägt dieser Typus
zwei Fliegen mit einer Klappe: Risiken werden abgesichert, und für
die Altersvorsorge wird Kapital gebildet. Die vereinbarte Todesfallleistung
ist garantiert. Der Sparanteil des Beitrags wird in Investmentfonds (Aktien,
Rentenpapiere, Immobilien) angelegt. Die Erträge sind dabei nicht
garantiert. Der Anleger kann bei Fälligkeit am Ende der Laufzeit
hohe Gewinne einstreichen, aber er muss auch Verlustrisiken einkalkulieren
können. Die Beiträge sind nicht als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig,
aber für die Besteuerung gelten dieselben Bestimmungen wie für
die Kapitallebensversicherungen. Der Kapitalwert beider Versicherungstypen
kann je nach Vertrag am Ende der Laufzeit in einer Summe oder in Form
einer monatlichen Rente ausbezahlt werden.
Private Rentenversicherung
Wer keine Versorgungsansprüche von Angehörigen absichern muss,
kann mit einer Rentenversicherung seine Altersvorsorge auf ein solides
Fundament stellen. Der Kunde kann wählen, ob er später das Kapital
auf einmal bekommen möchte oder lieber als monatliche Rente. In diesem
Falle wird sie lebenslang gezahlt. Das Kapital für diese Rente wird
angespart. Es kann aber auch kurz vor Rentenbeginn in einer Summe einbezahlt
werden. Einige Versicherte wählen gerne diese Form zum Beispiel nach
Erhalt einer Erbschaft oder einer Abfindung. Die „Sofortrente“
startet gleich anschließend. Die private Rentenversicherung ist
aus steuerlichen Gründen interessanter geworden. Bislang muss der
Ruheständler (ab dem 65. Lebensjahr) den Ertragsanteil, also 27 Prozent
seiner privaten Rente versteuern, ab 2005 sind es nur noch 18 Prozent.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die „Schwester“ der privaten Rentenversicherung basiert auf
Investmentfonds. In diese fließen die Sparanteile. Die Fonds werden
als Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und
in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt.
Investiert wird das Kapital zum Beispiel in Aktien, Rentenpapiere oder
Immobilien. Die spätere Rentenhöhe wird nicht garantiert, denn
sie hängt davon ab, wie sich der Wert des investierten Kapitals entwickelt.
Laufen die Fonds gut, wird auch die Rentenzahlung höher sein. Doch
es müssen auch Verluste einkalkuliert werden. Aber ab dem Beginn
der Rentenzahlung ist die monatliche Rente, die zum Ablaufzeitpunkt des
Vertrages festgelegt wird, garantiert. Wer den Abschluss einer solchen
Versicherung erwägt, sollte vorher seine Risikoneigung abschätzen.