Das ändert sich 2005

In der betrieblichen Altersvorsorge ändern sich ab 2005 zwei wichtige Dinge. Beschäftigte können beim Jobwechsel Anwartschaften auf betriebliche Unterstützungen leichter mitnehmen. Bislang war das nur bei der Direktversicherung relativ unproblematisch. Künftig haben Beschäftigte ein Recht auf Übertragung ihrer erworbenen Anwartschaft auch bei Pensionskassen und – fonds. Diese Regelung gilt aber nur für Versorgungsversprechen, die ab Jan. 2005 erteilt werden. Für Direktversicherungen und Pensionskassen gilt außerdem: Bei Altverträgen und solchen, die bis Jahresende 04 abgeschlossen werden, sind die Beiträge bis zu 1752 Euro mit 20 Prozent pauschal zuzüglich Soli-Zuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Spätere Einmal-Auszahlungen sind steuerfrei, laufende Renten werden nur zu einem geringen Teil steuerlich belastet. Bei Verträgen ab 2005 können Beiträge steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden. Dafür muss der Ruheständler die Auszahlungen voll versteuern. Wer einen Vertragsabschluss erwägt, sollte jetzt mit Experten durchrechnen, was günstiger ist.