Wege
der Förderung
Firma: Der Staat hilft |
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Unternehmen
haben vielfältige Modelle entwickelt, wie sie ihre Beschäftigten
bei der Altersvorsorge unterstützen.
Manchmal bietet der Arbeitgeber die Zahlung einer Betriebsrente an. Tarifberträge
enthalten oft Vereinbarungen über Zuschüsse oder die Möglichkeit,
vermögenswirksame Leistungen für die Vorsorge zu verwenden.
Außerdem können die Mitarbeiter auf Eigeninitiative einen Teil
ihres Gehaltes über die betriebliche Schiene in die Altersvorsorge
stecken. Der Staat unterstützt dies durch Steuervorteile oder Zulagen.
Künftig wird die so genannte Gehaltsumwandlung noch mehr an Bedeutung
gewinnen. Dabei zieht das Finanzamt die Versicherungsbeiträge vom
Bruttoeinkommen ab, so dass der Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben
zahlt. In diesem Jahr kann er auf diese Weise bis zu 2472 Euro (bis zu
vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 61.800 Euro) „umwandeln“.
Im kommenden Jahr geht das bis zu 2496 Euro, die Bemessungsgrenze steigt
auf 62.400 Euro. Weitere 1800 Euro können steuer- aber nicht sozialabgabenfrei
in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds eingezahlt werden.
Die im Alter fließenden Leistungen sind dann voll steuerpflichtig.
Außerdem fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Auf die Gehaltsumwandlung haben Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch.
Damit will der Staat die betriebliche Altersvorsorge stärken. Arbeitnehmer
können aber auch verlangen, dass die betriebliche Altersvorsorge
nach den Riester-Bestimmungen gestaltet wird und entsprechend gefördert
werden kann. Der Beschäftigte zahlt dabei für sein gesamtes
Gehalt Steuern und Abgaben. Für die Beiträge zur Altersvorsorge
erhält er aber Zulagen, oder er kann sie als Sonderausgaben geltend
machen (in diesem und im nächsten Jahr bis zu 1050 Euro und in den
Folgejahren bis 2008 auf bis zu 2100 Euro ansteigend). Das vom Gehalt
umgewandelte Geld darf der Betrieb nicht antasten – es ist „unverfallbar“.
Selbst wenn das Unternehmen insolvent wird, sind die Beiträge gesichert,
zum Beispiel über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit
(PSVaG). In der Regelwird das Geldaber sowieso in externe Gesellschaften
oder Fonds gezahlt.
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