Betriebliche Vorsorge:
Was Sie wissen müssen
Mit der Rentenreform 2001 hat die Regierung auch die betriebliche Altersvorsorge
umgestaltet. Der Staat fördert sie mehr als früher. Das führte
zu einem wahren Boom: Ende 2001 hatten 38 Prozent der in der Privatwirtschaft
beschäftigten Arbeitnehmer eine betriebliche Zusage für eine
Altersunterstützung. Anfang 2003 waren es bereits 43 Prozent. Die
zweite Säule der Vorsorge ist für Beschäftigte wegen der
gesparten Steuern und Sozialabgaben sehr attraktiv. Außerdem gibt
es oft Kollektivverträge mit lukrativen Sonderkonditionen. Seit Anfang
2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung,
also eine betriebliche Altersversorgung, in die Teile des Gehalts eingezahlt
werden. Der Arbeitgeber kann auf fünf Wegen seinen Mitarbeitern unter
die Arme greifen.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt als Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung
für seine Arbeitnehmer ab. Er hat relativ wenig Arbeit damit: Der
Chef zahlt die Beiträge, die aber in der Regel per Gehaltsumwandlung
vom Arbeitnehmer finanziert werden. Der ist letztlich auch der Versicherte
und Bezugsberechtigte. Wechselt er den Arbeitgeber, kann er den Vertrag
relativ einfach mitnehmen und meist vom neuen Chef übernehmen lassen.
Das Leistungsrisiko trägt die Versicherungsgesellschaft. Bei Altverträgen
und solchen, die bis Jahresende abgeschlossen werden, ist später
eine einmalige Auszahlung des gesamten Kapitals möglich. Neue Verträge
dürfen das nicht mehr vorsehen; die Auszahlung erfolgt höchstens
zu 30 Prozent auf einmal. 70 Prozent bekommt der Ruheständler in
Form einer monatlichen Rente.
Direktzusage
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seinem Beschäftigten genau festgelegte
Leistungen im Ruhestand, zum Beispiel eine monatliche Rente, zu zahlen.
Die Firma trägt die Risiken, gegen die sie sich über eine Rückdeckungsversicherung
absichern kann. Und damit das Geld im Konkursfall nicht verloren geht,
muss die Firma auch Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein auf
Gegenseitigkeit (PSVaG) zahlen. Dafür kann das Unternehmen die Aufwendungen
als Pensionsrückstellungen geltend machen und zugleich über
das Kapital bis zur Auszahlung verfügen. Der Arbeitnehmer kann mit
einer zusätzlichen Rente rechnen; diese muss er aber versteuern.
Seit einiger Zeit suchen Unternehmen aus Kostengründen Möglichkeiten,
Direktzusagen zurückzufahren. Neu eingestellte Mitarbeiter kommen
immer seltener in den Genuss.
Unterstützungskasse
Die betriebliche Altersvorsorge kann der Unternehmer auch an eine Unterstützungskasse
delegieren, die als „verlängerter Arn“ meist mehrere
Firmen handelt. Da die Unternehmen für die Kasse geradestehen, sichern
sie sich ähnlich wie bei der Direktzusage ab. Arbeitnehmer haben
formal keinen Rechtsanspruch gegenüber der Kasse auf Leistungen,
jedoch muss der Arbeitgeber in jedem Fall für sein Versorgungsversprechen
einstehen. Hat auch der Mitarbeiter von seinem Lohn per Gehaltsumwandlung
einbezahlt, so ist das Geld „unverfallbar“, muss mithin ausbezahlt
werden. Unterstützungskassen sind ihren Trägerunternehmen enger
verbunden als Pensionskassen. Oft geben sie Darlehen an die Gründer-Firmen.
Ansonsten sind sie in der Vermögensanlage frei. Auch Unterstützungskassenzusagen
sind über den PSVaG gesichert.
Pensionskasse
Anders als bei der Unterstützungskasse unterliegen Pensionskassen,
die von Unternehmen gegründet wurden oder auch von Versicherungsgesellschaften
getragen werden, der staatlichen Versicherungsaufsicht. Der Arbeitnehmer
hat der Kasse gegnüber einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
Er kann sich per Gehaltsumwandlung am Aufbau der Altersvorsorge beteiligen.
Pensionskassen müssen das Vermögen konservativ, das heißt
sicherheitsorientiert, anlegen. Sie dürfen daher nicht mit den Pensionsfonds
verwechselt werden. Pensionskassen haben ähnlich wie die Unterstützungskassen
eine lange Tradition, vielen Arbeitnehmern sind sie vertraut. Seit mehr
als 100 Jahren gibt es dieses Instrument der betrieblichen Altersvorsorge.
Mittlerweile sind rund 160 Kassen in Deutschland tätig.
Pensionsfonds
Anders als Pensionskassen dürfen die Pensionsfonds die Gelder flexibel,
zum Beispiel mit einem hohen Aktienanteil, anlegen. Jede Fondsgesellschaft
fährt dabei eine eigene Strategie. Der Arbeitnehmer hat dadurch höhere
Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko. Die Fonds müssen
das eingezahlte Kapital, nicht aber dessen Verzinsung, garantieren. Dieses
Modell gibt es in Deutschland erst seit 2002. Die Pensionsfonds-Gesellschaften
werden oft von Versicherungsunternehmen getragen. Sie unterstehen der
Finanzaufsicht, und bei Ausbleiben der Mindesleistung haftet der Arbeitgeber,
der dafür Beiträge in den Pensions-Sicherungs-Verein zahlt.
Während in Deutschland diese Form der betrieblichen Altersvorsorge
noch selten vorkommt, ist sie zum Beispiel in den USA, Großbritanien
oder Kanada sehr verbreitet. |