Betriebliche Vorsorge:
Was Sie wissen müssen

Mit der Rentenreform 2001 hat die Regierung auch die betriebliche Altersvorsorge umgestaltet. Der Staat fördert sie mehr als früher. Das führte zu einem wahren Boom: Ende 2001 hatten 38 Prozent der in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer eine betriebliche Zusage für eine Altersunterstützung. Anfang 2003 waren es bereits 43 Prozent. Die zweite Säule der Vorsorge ist für Beschäftigte wegen der gesparten Steuern und Sozialabgaben sehr attraktiv. Außerdem gibt es oft Kollektivverträge mit lukrativen Sonderkonditionen. Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung, also eine betriebliche Altersversorgung, in die Teile des Gehalts eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann auf fünf Wegen seinen Mitarbeitern unter die Arme greifen.

Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt als Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Er hat relativ wenig Arbeit damit: Der Chef zahlt die Beiträge, die aber in der Regel per Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert werden. Der ist letztlich auch der Versicherte und Bezugsberechtigte. Wechselt er den Arbeitgeber, kann er den Vertrag relativ einfach mitnehmen und meist vom neuen Chef übernehmen lassen. Das Leistungsrisiko trägt die Versicherungsgesellschaft. Bei Altverträgen und solchen, die bis Jahresende abgeschlossen werden, ist später eine einmalige Auszahlung des gesamten Kapitals möglich. Neue Verträge dürfen das nicht mehr vorsehen; die Auszahlung erfolgt höchstens zu 30 Prozent auf einmal. 70 Prozent bekommt der Ruheständler in Form einer monatlichen Rente.

Direktzusage
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seinem Beschäftigten genau festgelegte Leistungen im Ruhestand, zum Beispiel eine monatliche Rente, zu zahlen. Die Firma trägt die Risiken, gegen die sie sich über eine Rückdeckungsversicherung absichern kann. Und damit das Geld im Konkursfall nicht verloren geht, muss die Firma auch Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) zahlen. Dafür kann das Unternehmen die Aufwendungen als Pensionsrückstellungen geltend machen und zugleich über das Kapital bis zur Auszahlung verfügen. Der Arbeitnehmer kann mit einer zusätzlichen Rente rechnen; diese muss er aber versteuern. Seit einiger Zeit suchen Unternehmen aus Kostengründen Möglichkeiten, Direktzusagen zurückzufahren. Neu eingestellte Mitarbeiter kommen immer seltener in den Genuss.

Unterstützungskasse
Die betriebliche Altersvorsorge kann der Unternehmer auch an eine Unterstützungskasse delegieren, die als „verlängerter Arn“ meist mehrere Firmen handelt. Da die Unternehmen für die Kasse geradestehen, sichern sie sich ähnlich wie bei der Direktzusage ab. Arbeitnehmer haben formal keinen Rechtsanspruch gegenüber der Kasse auf Leistungen, jedoch muss der Arbeitgeber in jedem Fall für sein Versorgungsversprechen einstehen. Hat auch der Mitarbeiter von seinem Lohn per Gehaltsumwandlung einbezahlt, so ist das Geld „unverfallbar“, muss mithin ausbezahlt werden. Unterstützungskassen sind ihren Trägerunternehmen enger verbunden als Pensionskassen. Oft geben sie Darlehen an die Gründer-Firmen. Ansonsten sind sie in der Vermögensanlage frei. Auch Unterstützungskassenzusagen sind über den PSVaG gesichert.

Pensionskasse
Anders als bei der Unterstützungskasse unterliegen Pensionskassen, die von Unternehmen gegründet wurden oder auch von Versicherungsgesellschaften getragen werden, der staatlichen Versicherungsaufsicht. Der Arbeitnehmer hat der Kasse gegnüber einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Er kann sich per Gehaltsumwandlung am Aufbau der Altersvorsorge beteiligen. Pensionskassen müssen das Vermögen konservativ, das heißt sicherheitsorientiert, anlegen. Sie dürfen daher nicht mit den Pensionsfonds verwechselt werden. Pensionskassen haben ähnlich wie die Unterstützungskassen eine lange Tradition, vielen Arbeitnehmern sind sie vertraut. Seit mehr als 100 Jahren gibt es dieses Instrument der betrieblichen Altersvorsorge. Mittlerweile sind rund 160 Kassen in Deutschland tätig.

Pensionsfonds
Anders als Pensionskassen dürfen die Pensionsfonds die Gelder flexibel, zum Beispiel mit einem hohen Aktienanteil, anlegen. Jede Fondsgesellschaft fährt dabei eine eigene Strategie. Der Arbeitnehmer hat dadurch höhere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko. Die Fonds müssen das eingezahlte Kapital, nicht aber dessen Verzinsung, garantieren. Dieses Modell gibt es in Deutschland erst seit 2002. Die Pensionsfonds-Gesellschaften werden oft von Versicherungsunternehmen getragen. Sie unterstehen der Finanzaufsicht, und bei Ausbleiben der Mindesleistung haftet der Arbeitgeber, der dafür Beiträge in den Pensions-Sicherungs-Verein zahlt. Während in Deutschland diese Form der betrieblichen Altersvorsorge noch selten vorkommt, ist sie zum Beispiel in den USA, Großbritanien oder Kanada sehr verbreitet.