Rentenreformen
im Überblick
Riester. Rürup. Alle Änderungen 2004. Nachhaltigkeitsfaktor
|
|
Seit 2001 jagt eine
Rentenreform die nächste. Die „Riester-Rente“ - vom ehemaligen
Arbeitsminister Walter Riester 2001 ins Leben gerufen – meint die
staatliche Förderung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten
Altersversorgung. Damit soll die Versorgungslücke ausgeglichen werden,
die das Absenken des Rentenniveaus bis 2030 von 70 auf 67 Prozent des
Durchschnittseinkommens hinterlässt. Die Förderung baut sich
in vier Stufen auf. Wer am Ende vier Prozent seines beitragspflichtigen
Einkommens für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält
den maximalen Fördersatz. Seit Januar 2001 werden die gesetzlichen
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige „Erwerbsminderungsrente“
ersetzt. Für Menschen, die am 1.Januar 2001 jünger als 40 Jahre
alt waren, wird der Berufsunfähigkeitsschutz abgeschafft. Auf die
Witwen- und Witwerrenten werden auch Vermögens-Einkommen angerechnet.
Die Renten insgesamt wurden beschnitten; die Regelung gilt für Paare,
die beide am 1.Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren oder die nach
diesem Termin geheiratet haben. Ein „Rentensplitting“ ermöglicht
es jüngeren Ehepaaren, für die das neue Hinterbliebenenrecht
gilt, erworbene Rentenansprüche gleichmäßig zu teilen.
Auch für die Kindererziehung gibt es Zuschläge – als Ersatz
für die Abzüge bei der Witwenrente. Die Reformmaßnahmen
der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch auf die Beamtenversorgung
übertragen. Für Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge
müssen seit Januar 2004 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
gezahlt werden. Seit April müssen Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung
in voller Höhe zahlen. Von 2005 an können Sparer Aufwendungen
für die gesetzliche und die private Rente teilweise als Sonderausgaben
steuerlich geltend machen. Dafür werden die gezahlten Renten mehr
und mehr steuerpflichtig. Zudem wird ein „Nachhaltigkeitsfaktor“
in die Rentenberechnung einbezogen, um so den Rentenanstieg zu dämpfen.
Zugleich wird ein Mindestniveau eingeführt: Die Bezüge sollen
bis 2020 nicht unter 46 Prozent des sogenannten bereinigten Bruttolohns
sinken ( derzeit: 53 Prozent ). Die Beiträge sollen bis 2020 maximal
auf 20 Prozent und bis 2030 auf höchstens 22 Prozent steigen. Von
2006 bis 2008 wird die Grenze für den frühestmöglichen
Renteneintritt von 60 auf 63 Jahre erhöht. Schul- und Hochschulzeiten
werden nach einer Übergangsfrist von 2005 bis 2009 nicht mehr angerechnet.
Existenzgründer, die nach dem „Ich-AG“-Modell bislang
versicherungsfrei waren, müssen künftig Beiträge zahlen.
|