Rentenreformen im Überblick
Riester. Rürup. Alle Änderungen 2004. Nachhaltigkeitsfaktor

Seit 2001 jagt eine Rentenreform die nächste. Die „Riester-Rente“ - vom ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester 2001 ins Leben gerufen – meint die staatliche Förderung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung. Damit soll die Versorgungslücke ausgeglichen werden, die das Absenken des Rentenniveaus bis 2030 von 70 auf 67 Prozent des Durchschnittseinkommens hinterlässt. Die Förderung baut sich in vier Stufen auf. Wer am Ende vier Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält den maximalen Fördersatz. Seit Januar 2001 werden die gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige „Erwerbsminderungsrente“ ersetzt. Für Menschen, die am 1.Januar 2001 jünger als 40 Jahre alt waren, wird der Berufsunfähigkeitsschutz abgeschafft. Auf die Witwen- und Witwerrenten werden auch Vermögens-Einkommen angerechnet. Die Renten insgesamt wurden beschnitten; die Regelung gilt für Paare, die beide am 1.Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren oder die nach diesem Termin geheiratet haben. Ein „Rentensplitting“ ermöglicht es jüngeren Ehepaaren, für die das neue Hinterbliebenenrecht gilt, erworbene Rentenansprüche gleichmäßig zu teilen. Auch für die Kindererziehung gibt es Zuschläge – als Ersatz für die Abzüge bei der Witwenrente. Die Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch auf die Beamtenversorgung übertragen. Für Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen seit Januar 2004 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Seit April müssen Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen. Von 2005 an können Sparer Aufwendungen für die gesetzliche und die private Rente teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dafür werden die gezahlten Renten mehr und mehr steuerpflichtig. Zudem wird ein „Nachhaltigkeitsfaktor“ in die Rentenberechnung einbezogen, um so den Rentenanstieg zu dämpfen. Zugleich wird ein Mindestniveau eingeführt: Die Bezüge sollen bis 2020 nicht unter 46 Prozent des sogenannten bereinigten Bruttolohns sinken ( derzeit: 53 Prozent ). Die Beiträge sollen bis 2020 maximal auf 20 Prozent und bis 2030 auf höchstens 22 Prozent steigen. Von 2006 bis 2008 wird die Grenze für den frühestmöglichen Renteneintritt von 60 auf 63 Jahre erhöht. Schul- und Hochschulzeiten werden nach einer Übergangsfrist von 2005 bis 2009 nicht mehr angerechnet. Existenzgründer, die nach dem „Ich-AG“-Modell bislang versicherungsfrei waren, müssen künftig Beiträge zahlen.