Was ist Eigentlich...? Die wichtigsten Begriffe erklärt

Anwartschaften
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Anwartschaften erworbene Werte, auf die der Berechtigte zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Recht hat. Wer bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 Jahren erworben. Er erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente beantragt.

Entgeltumwandlung
Bei der Gehaltsumwandlung – oder auch Entgeltumwandlung genannt – kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes in Verträge der betrieblichen Altersversorgung einzahlen. Für diese umgewandelten Gehaltsanteile muss er keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Auf die Gehaltsumwandlung haben Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch.

Generationenvertrage
Ein Rentner bekommt das auf sein Konto überwiesen, was die heutigen Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Den Anspruch darauf hat er sich durch seine eigenen Einzahlungen ins System erworben. Das System wird auch „Umlageverfahren“ genannt.

Kapitaldeckung
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein von der Versicherungswirtschaft genutztes Finanzierungsverfahren in der Alterssicherung. Dabei wird aus den Beiträgen der Versicherten und den darauf entfallenden Zinsen ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem in der Leistungsphase die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wird. Mit Hilfe des Kapitaldeckungsverfahren ist es dann möglich, Altersleistungen vorzufinanzieren.

Nachhaltigkeitsfaktor
Bislang sind die Renten jedes Jahr mit dem Einkommen der Erwerbstätigen gestiegen. Ab 2005 wird jedoch ein so genannter „Nachhaltigkeitsfaktor“ in die Rentenberechnung einbezogen, um so den Rentenanstieg zu dämpfen. Er berücksichtigt das Verhältnis von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern. Da in Zukunft immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüberstehen, fallen die jährlichen Rentenerhöhungen geringer aus als der Anstieg der Bruttoeinkommen. Das Rentenniveau sinkt.

Rentensplitting
Verheiratete Rentner können durch ein „Rentensplitting“ die gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften aufteilen. Zu Lebzeiten beider Ehegatten erhält dann jeder seine eigene, durch das Splitting veränderte Versichertenrente. Sie verbleibt dann dem Überlebenden nach dem Tod des anderen Ehegatten und geht ihm – anders als etwa eine herkömmliche Witwen- oder Witwerrente – auch bei einer erneuten Heirat nicht verloren.

Umlagefinanzierung
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Dabei werden die Rentenausgaben eines Jahres aus Beitragseinnahmen und staatlichen Zuschüssen desselben Jahres finanziert. Die Einnahmen des laufenden Jahres entsprechen bis auf eine sehr geringe Schwankungsreserve immer den Ausgaben desselben Jahres. Für die Funktionsfähigkeit des Umlageverfahrens ist daher das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern des jeweiligen Jahres besonders wichtig.