Anwartschaften
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Anwartschaften erworbene Werte,
auf die der Berechtigte zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Recht hat. Wer
bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt
hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 Jahren
erworben. Er erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er 65 Jahre
alt ist und die Regelaltersrente beantragt.
Entgeltumwandlung
Bei der Gehaltsumwandlung – oder auch Entgeltumwandlung genannt
– kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes in Verträge
der betrieblichen Altersversorgung einzahlen. Für diese umgewandelten
Gehaltsanteile muss er keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Auf die
Gehaltsumwandlung haben Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch.
Generationenvertrage
Ein Rentner bekommt das auf sein Konto überwiesen, was die heutigen
Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Den Anspruch
darauf hat er sich durch seine eigenen Einzahlungen ins System erworben.
Das System wird auch „Umlageverfahren“ genannt.
Kapitaldeckung
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein von der Versicherungswirtschaft genutztes
Finanzierungsverfahren in der Alterssicherung. Dabei wird aus den Beiträgen
der Versicherten und den darauf entfallenden Zinsen ein Kapitalstock aufgebaut,
aus dem in der Leistungsphase die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht
wird. Mit Hilfe des Kapitaldeckungsverfahren ist es dann möglich,
Altersleistungen vorzufinanzieren.
Nachhaltigkeitsfaktor
Bislang sind die Renten jedes Jahr mit dem Einkommen der Erwerbstätigen
gestiegen. Ab 2005 wird jedoch ein so genannter „Nachhaltigkeitsfaktor“
in die Rentenberechnung einbezogen, um so den Rentenanstieg zu dämpfen.
Er berücksichtigt das Verhältnis von Leistungsempfängern
zu Beitragszahlern. Da in Zukunft immer weniger Beitragszahler immer mehr
Rentnern gegenüberstehen, fallen die jährlichen Rentenerhöhungen
geringer aus als der Anstieg der Bruttoeinkommen. Das Rentenniveau sinkt.