Rentenbesteuerung

Die Renten werden ab 2005 zunächst zu 50 Prozent versteuert. Dieser Satz bleibt lebenslang unverändert. Mit jedem Jahrgang, der danach in Rente geht, steigt der steuerpflichtige Anteil um zwei, ab 2020 um einen Prozentpunkt pro Jahr. 2040 ist die volle Besteuerung erreicht. Im Gegenzug werden die Beitragszahler Zug um Zug entlastet. Im Jahr 2005 sollen zunächst 60 Prozent der Beiträge bis zu einer Grenze von 12.000 Euro steuerlich freigestellt werden. 50 Prozent – nämlich der Arbeitgeberanteil – sind jetzt schon von der Steuer befreit. Pro Jahr soll der Anteil um weitere zwei Prozent steigen. Damit wären vom Jahr 2025 an die Beiträge vollständig steuerfrei – bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr. Für Betriebsrenten wird ein Zusatzfreibetrag von 1.800 Euro pro Jahr eingeführt. Als Vorsorge anerkannt werden auch die neue Basisrente, die ähnlich wie die gesetzliche Rente konstruriert ist, sowie Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur landwirtschaftlichen Alterskasse.

Alterseinkünftegesetz
So mancher Rentner wird im nächsten Jahr weniger Geld in der Tasche haben. Denn die gesetzlichen Renten werden künftig stärker besteuert, Aufwendungen für die Altersvorsorge dagegen von der Steuer befreit. Dies ist der Kern des neuen Alterseinkünftegesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt und die Altersvorsorge von Grund auf reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung verpflichtet, eine verfassungskonforme Regelung für die künftige Besteuerung der Alterseinkünfte zu schaffen, will heißen: Renten und Pensionen gleichermaßen zu behandeln.

Nachgelagerte Besteuerung
Renten und Pensionen werden künftig in Deutschland „nachgelagert“ besteuert. Das bedeutet in der Praxis: Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden steuerlich freigestellt, Alterseinkünfte werden versteuert. Der Übergang von der „vorgelagerten“ zur „nachgelagerten“ Besteuerung der Renten erfolgt schließlich stufenweise in einer Übergangszeit von 2005 bis 2040.

Lebens- und Rentenversicherungen
Bisher waren die Erträge von Kapitallebensversicherungen steuerfrei, bei Neuverträgen soll ab 2005 die Hälfte der Erträge versteuert werden. Wer einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr hat oder bis Jahresende abschließt, muss sich keine Gedanken machen. Die Erträge bleiben bei der Kapitalauszahlung steuerfrei. Wer 2005 einen neuen Vertrag abschließt, muss die Auszahlungen zur Hälfte versteuern, wenn der Vertrag 12 Jahre lang läuft und ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird. Private Rentenversicherungen werden künftig steuerlich besser behandelt. Musste ein 65-Jähriger bislang 27% seiner „Privatrente“ mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, sind künftig 18% steuerpflichtig.