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Die Renten werden
ab 2005 zunächst zu 50 Prozent versteuert. Dieser Satz bleibt lebenslang
unverändert. Mit jedem Jahrgang, der danach in Rente geht, steigt
der steuerpflichtige Anteil um zwei, ab 2020 um einen Prozentpunkt pro
Jahr. 2040 ist die volle Besteuerung erreicht. Im Gegenzug werden die
Beitragszahler Zug um Zug entlastet. Im Jahr 2005 sollen zunächst
60 Prozent der Beiträge bis zu einer Grenze von 12.000 Euro steuerlich
freigestellt werden. 50 Prozent – nämlich der Arbeitgeberanteil
– sind jetzt schon von der Steuer befreit. Pro Jahr soll der Anteil
um weitere zwei Prozent steigen. Damit wären vom Jahr 2025 an die
Beiträge vollständig steuerfrei – bis zu einem Höchstbetrag
von 20.000 Euro pro Jahr. Für Betriebsrenten wird ein Zusatzfreibetrag
von 1.800 Euro pro Jahr eingeführt. Als Vorsorge anerkannt werden
auch die neue Basisrente, die ähnlich wie die gesetzliche Rente konstruriert
ist, sowie Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
und zur landwirtschaftlichen Alterskasse.
Alterseinkünftegesetz
So mancher Rentner wird im nächsten Jahr weniger Geld in der Tasche
haben. Denn die gesetzlichen Renten werden künftig stärker besteuert,
Aufwendungen für die Altersvorsorge dagegen von der Steuer befreit.
Dies ist der Kern des neuen Alterseinkünftegesetzes, das am 1. Januar
2005 in Kraft tritt und die Altersvorsorge von Grund auf reformiert. Das
Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung verpflichtet, eine
verfassungskonforme Regelung für die künftige Besteuerung der
Alterseinkünfte zu schaffen, will heißen: Renten und Pensionen
gleichermaßen zu behandeln.
Nachgelagerte
Besteuerung
Renten und Pensionen werden künftig in Deutschland „nachgelagert“
besteuert. Das bedeutet in der Praxis: Beiträge für den Aufbau
einer Altersversorgung werden steuerlich freigestellt, Alterseinkünfte
werden versteuert. Der Übergang von der „vorgelagerten“
zur „nachgelagerten“ Besteuerung der Renten erfolgt schließlich
stufenweise in einer Übergangszeit von 2005 bis 2040.
Lebens-
und Rentenversicherungen
Bisher waren die Erträge von Kapitallebensversicherungen steuerfrei,
bei Neuverträgen soll ab 2005 die Hälfte der Erträge versteuert
werden. Wer einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und
einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr hat oder bis Jahresende abschließt,
muss sich keine Gedanken machen. Die Erträge bleiben bei der Kapitalauszahlung
steuerfrei. Wer 2005 einen neuen Vertrag abschließt, muss die Auszahlungen
zur Hälfte versteuern, wenn der Vertrag 12 Jahre lang läuft
und ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird. Private Rentenversicherungen
werden künftig steuerlich besser behandelt. Musste ein 65-Jähriger
bislang 27% seiner „Privatrente“ mit dem persönlichen
Steuersatz versteuern, sind künftig 18% steuerpflichtig.
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